Ratsprotokoll vom 15. Jänner 1864

ist daher auf eine andere Weise die Kostensumme für die Vorarbeiten von dem Herrn Konzessionär zu beschaffen. Soll sich die Gemeinde mit einer entsprechenden Quote hieran betheiligen? Soll eine Gesellschaft zu diesem Zwecke, gebildet werden? Oder soll bei der Wichtigkeit des Eisenbahnbaues für das hohe Aerar als Besitzer der Hauptgewerkschaftlichen Werke die Bitte an die hohe Staatsverwaltung gestellt werden, daß Hochdieselbe die Kosten dieser Vorarbeiten selbst trage. Die Wahl der einen oder anderen Beschaffungsart muß selbstverständlich dem Herrn Konzessionswerber vorbehalten bleiben. Sache der Gemeinde wird es sein, in Erwägung zu ziehen, ob sie sich bei diesem Eisenbahnprojekte auch materiel betheiligen solle, jedenfalls aber dasselbe auf alle mögliche Weise zu begünstigen. Ich habe es für meine Pflicht erachtet, dem Privatunternehmen des Herrn Dr. Compaß,

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