Ratsprotokoll vom 15. Jänner 1864

Man sprach einem solchen Schritt aus dem Grunde, weil das Einschreiten der Gemeinde um Gewährung besagter vorläufiger Zusicherung eben so wie jenes des Herrn Dr. Compaß doch wieder nur den betreffenden Ministerien zur Verhandlung zugewiesen werden würde, keinen besonderen Erfolg zu. Hierüber wolle der löbliche Gemeinderath entscheiden. Was die zweite Eingabe des Herrn Dr. Compaß betrifft, nehmlich das Gesuch um Konzession zu den Vorarbeiten für diese Bahn, so eröffnete man mir, daß mit diesem der eigentliche und vorgeschriebene Weg in dieser Sache betreten worden sey, daß jedoch die Frage zu beantworten kömmt, wer die Kosten dieser Vorarbeiten bezahle. Das englische Haus Pickering scheint nur unter der vorerwähnten Bedingung der Zusicherung der Konzession und Zinsengarantie diese Kosten bestreiten zu wollen, welche eine nahmhafte Summe, man sagte mir 60 eventuell auch 100.000 fl erfordern dürften. Wenn diese erbethene Zusicherung von der Regierung nicht ertheilt wird,

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