Von diesem Grundsatze will ich heute deßhalb abgehen, weil der Herr Interpellant, vielleicht ohne sein Vermuthen, lediglich eine Gemeindesache berührte. Es bestand in Steyr nie ein selbstständiger Industrie- und Gewerbeverein. In Steyr befand sich bis zum Jahre 1853 ein Mandatariat des steyermärkischen Central- Vereins für Industrie u. Gewerbe. In Folge höherer Weisungen wurden diese Mandatariate außerhalb des Kronlandes Steyermark aufgelassen, und den Gemeinden, in denen die Mandatariate ihren Sitz hatten, gegen Bezalung eines kleinen Betrages, meist eines Rückstan- des der früheren Vereinsbeiträ- ge, das Vermögen und Inventar des Filialvereines, welches statu- tengemäß Eigenthum des Cen- tral Vereines gewesen wäre, eigenthümlich überlassen. Dieß war auch in Steyr der Fall. Nach Auflösung des Mandataria- tes bildete sich kein Industrie- und Gewerbeverein in Steyr. Die Gemeinde übernahm vom
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