Jahre manche zweckmäßige Vermehrung erfuhren, einen größeren Einrichtungs-Aufwand seitens der Gemeinde erfordert hätten. Die Gemeinde Steyr ist nicht berechtiget, wärend des Bestandes der kk. selbstständigen Unterrealschule bezüglich des derselben übergebenen Inventars an Lehrmitteln Verfügungen zu treffen. II. Ich erlaube mir an Sie das Ersuchen zu stellen, mir in der nächstfolgenden Sitzung mit einfachen Zahlen bekannt zu geben, oder bekannt geben zu lassen: a. die Hauptsumme aller Empfänge der Gemeinde Steyr im Jahre 1848 b. die Hauptsumme aller Ausgaben desselben Jahres c. das Ergebnis und zwar Ueberschuß oder Defizit des Jahres 1848 deßgleichen abgefordert, vom Jahre 1849 bis 1862. Steyr am 19. Novbr 1863. ad II. Ich bin nicht in der Lage statistische Nachweisungen von solchem Umfange überhaupt, namentlich aber aus einer solchen Zeitperiode zu liefern, welche außerhalb
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