Jahre manche zweckmäßige Ver- mehrung erfuhren, einen größe- ren Einrichtungs-Aufwand sei- tens der Gemeinde erfordert hätten. Die Gemeinde Steyr ist nicht be- rechtiget, wärend des Bestandes der kk. selbstständigen Unterreal- schule bezüglich des derselben über- gebenen Inventars an Lehrmit- teln Verfügungen zu treffen. II. Ich erlaube mir an Sie das Er- suchen zu stellen, mir in der nächst- folgenden Sitzung mit einfachen Zahlen bekannt zu geben, oder be- kannt geben zu lassen: a. die Hauptsumme aller Empfänge der Gemeinde Steyr im Jahre 1848 b. die Hauptsumme aller Ausgaben desselben Jahres c. das Ergebnis und zwar Ueber- schuß oder Defizit des Jahres 1848 deßgleichen abgefordert, vom Jahre 1849 bis 1862. Steyr am 19. Novbr 1863. ad II. Ich bin nicht in der Lage statisti- sche Nachweisungen von solchem Umfange überhaupt, namentlich aber aus einer solchen Zeitperio- de zu liefern, welche außerhalb
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