pr. 1000 fl der Instituts Vorstehung der barmherzigen Schwestern mit dem Beisatze zu bestätigen, daß sie hievon die jährlichen 5 % Interessen pr. 50 fl nach Abzug der Einkommensteuer in so lange gegen Quittung zu beziehen haben, als die Krankenpflege des Spitales zu St. Anna in ihren Händen verbleibt und der dießfalls mit ihnen abgeschlossene Pachtvertrag dto. 5. Juni 1849 in Wirksamkeit besteht. Hievon sind die Instituts Vorstehung und die Milden Vers. Fonds Rechnungsführung zu verständigen. A. Haller Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Alois Zweythurm G.R. Franz Karl Schriftführer
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