6112. Bescheid des k.k. Kreisgerichtes Steyr dto. 26. September 1863 Z. 1995 pcto Besitzanschreibung der Schütz' schen Eheleute um das von der Frau Josefa Gaffl erkaufte Nebenge- bäude No. 347 in einem neu zu er- öffnenden Grundbuchsfolium samt dem von den Schütz'schen Eheleuten ausgestellten und grundbücherlich eingetragenen Revers dto. 4. August 1863 rücksichtlich der Stadt Steyr aus dem Kaufver- trage dto. 24. März 1834 zustehenden Rechte und insbesondere auf das ihr auf den verkauften Stadt- graben zustehende Wiederkaufs- recht auch bei dem von dem Hause der Frau Josefa Gaffl laut Kaufvertrag dto. 17. Oktbr. 1862 erkauften Nebengebäude und nun selbstständigen Wohn- gebäude No. 347 in der Stadt Steyr samt 27 □ Klafter Gartengrund in dem neu hierüber zu er- öffnenden Grundbuchsfolium. Antrag: Sowohl die obenerwähnte k.k. Kreis- gerichtliche Erledigung dto. 26. Septbr. 1863 Z. 1995 als auch der von den Schütz'schen Eheleuten ausgestellte
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