6112. Bescheid des k.k. Kreisgerichtes Steyr dto. 26. September 1863 Z. 1995 pcto Besitzanschreibung der Schütz' schen Eheleute um das von der Frau Josefa Gaffl erkaufte Nebengebäude No. 347 in einem neu zu eröffnenden Grundbuchsfolium samt dem von den Schütz'schen Eheleuten ausgestellten und grundbücherlich eingetragenen Revers dto. 4. August 1863 rücksichtlich der Stadt Steyr aus dem Kaufvertrage dto. 24. März 1834 zustehenden Rechte und insbesondere auf das ihr auf den verkauften Stadtgraben zustehende Wiederkaufsrecht auch bei dem von dem Hause der Frau Josefa Gaffl laut Kaufvertrag dto. 17. Oktbr. 1862 erkauften Nebengebäude und nun selbstständigen Wohngebäude No. 347 in der Stadt Steyr samt 27 □ Klafter Gartengrund in dem neu hierüber zu eröffnenden Grundbuchsfolium. Antrag: Sowohl die obenerwähnte k.k. Kreisgerichtliche Erledigung dto. 26. Septbr. 1863 Z. 1995 als auch der von den Schütz'schen Eheleuten ausgestellte
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