künftigen Leitung und Besorgung der Angelegenheiten der städtischen Holz- und Kohlenbezugsrechte er- laube ich mir noch weiters zu bean- tragen, daß der löbliche Gemein- derath beschließe, es seien die seit mehr als Jahresfrist gänzlich unterbrochenen Arbeiten behufs der Ordnung des städt. Archives und der hiemit in unzertrenn- licher Verbindung stehenden Auf- findung von Urkunden, welche unsere Holzbezugsrechte be- rühren, wieder in Angriff zu nehmen und mit allem Ernste und Fleiße fortzuführen, zu welchem Ende der mit diesen Arbeiten früher betraut ge- wesene Herr Johann Hausleutner anzugehen ist, ob er gesonnen sei, unter den vorherigen Be- dingungen, wie selbe in dem Gemeinderathsbeschluße vom 14. August 1860 Z. 4454 enthalten sind, gegen eine monatliche Remuneration von 30 fl ÖW sich diesen Archivs Arbeiten wie- der zu unterziehen, und es solle im bejahenden Falle die löbliche Gemeindevorstehung ermächtigt sein, den genannten Herrn
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