Ratsprotokoll vom 23. Oktober 1863

Bürgern der Stadt geübt wird, die keine thierärztlichen Kennt- niße besitzen, zu einer Zeit, wo eine sorgfältige Untersuchung des auszuschrottenden Fleisches nothwendig ist, nicht zureichend erscheint und zu der hohen Orts ungeordneten Handhabung polizeilicher Maß- regeln auch die Fleischbeschau zählt, so ist es eine unverkennbare Pflicht der Gemeindeverwaltung für diese Zeitperiode die Fleischbe- schau solchen Männern zu über- tragen, von deren Fachkenntnißen man mit Beruhigung die Pflege dieses für die Gesundheit aller Bewohner des Stadtgebietes so wichtigen Amtes erwarten kann. Ich habe demnach vom 19. l.Mts. an bis auf weitere Anordnung die bisherigen Fleischbeschauer von ihren Amtsgeschäften enthoben und diese Funktion von diesem Tage an bis auf fernere Verfügung den 4 geprüften Kurschmieden des Stadt- bezirkes Hettl, Reisinger, Mößner und Geyer übertragen und die- selben in Eid und Pflicht genommen. Für diese Verrichtungen werden diese Kurschmiede seinerzeit eine billige Entschädigung zu erhalten haben.

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