Geländers auf dieser Friedhofmauer ein Kostenvoranschlag verfaßt und in Vorlage gebracht werde. Nachdem aber schon seit mehreren Jahren ein gußeisernes Gelän- der im städtischen Feuerlöschre- quisiten Depositarium sich be- findet, so ist das Amt zu be- auftragen, die Nachweisung zu liefern, über wessen An- schaffung dieses gußeisernen Gitter in den faktischen Be- sitz der Gemeinde gelangt sei, aus welchen Mitteln das- selbe angeschafft, welche Zalun- gen und von wem hierauf ge- leistet worden sind. Wenn hierüber eine akten- mäßige Verhandlung gepflogen wurde, so ist dieselbe in Vor- lage zu bringen und in einer Relazion umfassend darzuthun, ob die Gemeinde dieserwegen Verpflichtungen eingegangen hat, oder nicht. Es ist zu erheben, zu welchem Preise dieses Geländer von Gußeisen, im Falle einer geschehenen An- zalung hierauf, der Gemeinde von dem Lieferer überlassen wird. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage.
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