Ratsprotokoll vom 23. Oktober 1863

Geländers auf dieser Friedhofmauer ein Kostenvoranschlag verfaßt und in Vorlage gebracht werde. Nachdem aber schon seit mehreren Jahren ein gußeisernes Geländer im städtischen Feuerlöschrequisiten Depositarium sich befindet, so ist das Amt zu beauftragen, die Nachweisung zu liefern, über wessen Anschaffung dieses gußeisernen Gitter in den faktischen Besitz der Gemeinde gelangt sei, aus welchen Mitteln dasselbe angeschafft, welche Zalungen und von wem hierauf geleistet worden sind. Wenn hierüber eine aktenmäßige Verhandlung gepflogen wurde, so ist dieselbe in Vorlage zu bringen und in einer Relazion umfassend darzuthun, ob die Gemeinde dieserwegen Verpflichtungen eingegangen hat, oder nicht. Es ist zu erheben, zu welchem Preise dieses Geländer von Gußeisen, im Falle einer geschehenen Anzalung hierauf, der Gemeinde von dem Lieferer überlassen wird. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage.

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