beziehweise Theil des VerlassenschaftsVermögens bei der Geringfügigkeit desselben ausschließend der Kleinkinderbewahr Anstalt in Steyr zugewendet werde, und erklärt, daß sonach bezüglich der weiteren Legate zu Gunsten armer Mädchen in der hiesigen Mädchenschule sowie armer religiöser Witwen von Seite des Armen Institutes Steyr an die Verlassenschaftsmassa der Theresia Deghy kein weiterer Anspruch erhoben werde. Hievon ist an die hohe k.k. Statthalterey Bericht zu erstatten. 3654., 5044. & 5617. Note des k.k. Bezirksamtes Scheibbs vom 7. Juli l.J. Z. 1920 wegen Einsendung der Kur- und Begräbnißkosten für Peter May pr. 60 fl 63 xr und Relation des Stadtarztes Dr. Krakowizer und des k.k. Bezirksarztes Dr. v. König über die Prüfung der Kurkosten Rechnung. Ist dem k.k. Bezirksamte Scheibbs mit Note bekannt zu geben, daß die vom dortigen Wundarzte Grüner gelegte Rechnung pr. 51 fl 20 xr vom Stadtarzte und vom k.k. Bezirksarzte geprüft und mit 31 fl 51 xr Ö.W. adjustirt worden sei, welcher adjustirte Betrag in dem Falle, als die Marktgemeinde
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2