Verfügung übergeben. 5514. Statthalterey Erlaß vom 1. Oktbr. G. Z. 16957 wegen Äußerung, ob das Armen Institut der Stadt Steyr mit dem Antrage des Verlassenschafts Kurators über die Vertheilung des Verlassenschafts Vermögens nach Theres Deghy einverstanden sey. Nachdem aus dem Verlassenschaftsabhandlungsakte nach Theresia Deghy, welcher bei dem k.k. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyr erliegt, erhoben wurde, daß der zur Theilung bestimmte Nachlaßbetrag nur 53 fl beträgt, so wird bei der Geringfügigkeit dieses Betrages und der Unbedeutendheit der Quoten im Falle einer dreifachen Theilung dieses obigen Betrages so wie auch bei dem Umstande, als der Kurator, der in gewißer Beziehung die Erblasserin vertritt, selbst den Ausgleichsvorschlag macht, so wird von Seite des Armen Institutes der Stadt Steyr hiemit die Zustimmung ertheilt, daß bezüglich der frommen Legate der am 23. Dezember 1862 verstorbenen Theresia Deghy nach dem Antrage des Kurators der auf die Legate der §§ 5 und 6 des Testamentes entfallende Betrag
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