Ratsprotokoll vom 23. Oktober 1863

Verfügung übergeben. 5514. Statthalterey Erlaß vom 1. Oktbr. G. Z. 16957 wegen Äußerung, ob das Armen Institut der Stadt Steyr mit dem Antrage des Verlassenschafts Kura- tors über die Vertheilung des Ver- lassenschafts Vermögens nach Theres Deghy einverstanden sey. Nachdem aus dem Verlassenschafts- abhandlungsakte nach Theresia Deghy, welcher bei dem k.k. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyr erliegt, erhoben wurde, daß der zur Theilung bestimmte Nachlaßbetrag nur 53 fl beträgt, so wird bei der Geringfügigkeit dieses Betrages und der Unbedeutendheit der Quoten im Falle einer dreifachen Theilung dieses obigen Betrages so wie auch bei dem Umstande, als der Kurator, der in gewißer Beziehung die Erblasserin vertritt, selbst den Ausgleichsvorschlag macht, so wird von Seite des Armen Institutes der Stadt Steyr hiemit die Zu- stimmung ertheilt, daß bezüglich der frommen Legate der am 23. Dezember 1862 verstorbenen Theresia Deghy nach dem Antra- ge des Kurators der auf die Legate der §§ 5 und 6 des Testa- mentes entfallende Betrag

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2