principiel, daß der jeweilige Bürgermeister und der mit dem Schulreferate betraute Gemeinderath in Vereine mit der k.k. Direktion der Unterrealschule die Verwaltungs Commission des Lokalschulfondes bilden sollen, und die Rechnungsführung dem städt. Kaßier unter den im Statute normirten Bedingungen übertragen werde. Von diesem Beschluße sind die Betheiligten mittelst Rathsprotokolls Extrakt, die Direktion der k.k. selbstständigen Unterrealschule mit Schreiben, und das Kassaamt unter Abschrift der die Gebarung betreffenden §§ des Statutes zu verständigen. Einstimmig angenommen. 5668. Laurenz Schobert, Tanzlehrer um die Bewilligung zur Ertheilung des Tanzunterrichtes in der Stadt Steyr. Wegen nicht genügender Nachweisung seiner Befähigung zur Ertheilung des Tanzunterrichtes kann diesem Gesuche keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der
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