Ratsprotokoll vom 9. Oktober 1863

und zwar im §. 4 zum Spitale der barmherzigen Schwestern in Steyr bestimmte Legat einer 5% MetallObligation pr 1000 fl sei ein Eigenthum des Milden Versorgungs Fondes, von der Institutsvorstehung der barmherzigen Schwestern zu St. Anna an den milden Versorgungsfond auszufolgen, und bei den Milden Versorgungsfonds Depositen zu hinterlegen, – die jährlichen Interessen hievon pr 50 fl haben aber die barmherzigen Schwestern außer den von dem Milden Versorgungsfonde jährlich zu erhaltenden 2200 fl CMz oder 2310 fl ÖW in solange zu beziehen, als die Krankenpflege in ihren Händen bleibt und der mit denselben abgeschlossene Pachtvertrag ddto 5. Juni 1849, ratif. am 16. Oktbr 1849 in Wirksamkeit ist. Nach Auflösung dieses PachtVertrages fallen aber die 5 % Interessen von der obenerwähnten Metall Oblion pr 1000 fl dergestalt dem Milden Vers. Fonde zu, daß Kapital und Interessen immerhin ein Eigenthum des Milden Vers. Fondes sein und verbleiben sollen.

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