für acht Monate mit 37 fl 50 xr ÖW zu ent- richten sein wird. Der Garten im inneren Hofraume und zwar der linke Theil soll in zwei auf Kosten der betreffenen Partheien gleichgroße Theile abgetheilt und den beiden Herrn Direktoren je ein Theil zur Benützung gegen Reinhaltung überlassen werden, der rechte Theil dieses Gartens soll der Haus– Inspektion in ähnlicher Weise zur Benützung dienen. Das Aufhängen von Wäsche, wozu der Hof bei der Einfahrt be- stimmt ist, hat in diesem Garten gänzlich zu unterbleiben. Der Gang zu den Holzlagen längs des rückwärtigen Traktes muß stets neun Schuh frei bleiben. Der gepflasterte steinerne Haupt- gang des Hofes muß gleichfalls, immer rein gehalten werden. Für die Lokalitäten der Turn- schule soll vor der Hand und bis Ende 1864 kein Miethzins verlangt werden. Einstimmiger Beschluß nach diesem Anträgen. V. Section Referent Herr Gemeinderath Gustav Gschaider. 3688. 4410 & 5029. Offert des Ministerialrathes Dor Becher, dto Wien 14. Juli 1863. Offert des Franz Staffler, dto Wien
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