5084 Das mit Gemeinderathsbeschluß vom 30. August lJ. Z. 3415 gewählte Comité bezüglich der Besichtigung der Lokalitäten im Exjesuitengebäude und Bestimmung der Miethzinse für die Wohnungen der beiden Herren Direktoren stellt folgende Anträge: Die Wohnung im II. Stockwerke wäre dem Herrn Direktor Josef Berger um den jährlichen Zins von Einhundert Gulden ÖW., jene im I. Stockwerke, weil selbe bezüglich der Aussicht einen etwas minderen Werth hat dem Herrn Direktor Anton Haasbauer um den jährlichen Zins von Achtzig Gulden ÖW. u.z. dem ersteren vom 1. July 1863, letzteren vom 1. Juni 1863 an gegen einvierteljährige Aufkündung und Entrichtung des Miethzinses in vierteljährig vorhinein verfallenden Raten zu überlassen. Für die früher dem Herrn Direktor Haasbauer zugewiesene Wohnung im Gange des Schultraktes dieses Hauses wäre der jährliche Zins mit fünfzig Gulden ÖW. zu bestimmen, welcher für den Zeitraum vom 1. Oktober 1862 bis 31. Mai 1863 mithin
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2