zur nahmentlichen Abstimmung gebracht und derselbe mit 12 gegen 8 Stimmen angenommen. Weiters beschließt der Gemeinderath einstimmig, die Gemeindevorstehung zu ermächtigen, behufs Zalung der gegenwärtig liquiden Contoforderungen nach Maßgabe des Bedarfes gegen Deponirung von eigenthümlichen Staatsschuldverschreibungen Vorschüße bis zur Höhe von 3500 fl bei der hiesigen Sparkassa zu erheben. II. Section Referent Herr Gemeinderath Hochw. Zweythurm 5016 Statthalterey Präs. Erlaß vom 15. September l.J. Z- 15890 mit dem Auftrage, daß, nachdem trotz des herannahenden Schuljahres zur Besetzung der Schuldienerstelle an der kk. Unterrealschule in Steyr noch kein entscheidender Schritt geschehen, ja daß man sogar über die Gattung der mit kaiserl. Verordnung vom 19. Dezember 1853 R.G.l. [RGBl] No 266 für solche Posten vorgezeichneten Eigenschaften in Zweifel ist, diese kaiserl. Verordnung aber noch in voller Wirksamkeit besteht, und insbesondere der Punkt a §.1 dieser
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