zur nahmentlichen Abstimmung gebracht und derselbe mit 12 gegen 8 Stimmen angenommen. Weiters beschließt der Gemein- derath einstimmig, die Gemeinde- vorstehung zu ermächtigen, be- hufs Zalung der gegenwärtig liquiden Contoforderungen nach Maßgabe des Bedarfes gegen Deponirung von eigen- thümlichen Staatsschuldverschrei- bungen Vorschüße bis zur Höhe von 3500 fl bei der hiesigen Spar- kassa zu erheben. II. Section Referent Herr Gemeinderath Hochw. Zweythurm 5016 Statthalterey Präs. Erlaß vom 15. September l.J. Z- 15890 mit dem Auf- trage, daß, nachdem trotz des her- annahenden Schuljahres zur Be- setzung der Schuldienerstelle an der kk. Unterrealschule in Steyr noch kein entscheidender Schritt ge- schehen, ja daß man sogar über die Gattung der mit kaiserl. Verordnung vom 19. Dezember 1853 R.G.l. [RGBl] No 266 für solche Posten vorgezeichneten Eigenschaften in Zweifel ist, diese kaiserl. Verordnung aber noch in voller Wirksamkeit besteht, und ins- besondere der Punkt a §.1 dieser
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