Anträge: Der löbliche Gemeinderath wolle die Ansätze des städt. Präliminars genehmigen, und zugleich: a. die Wiedereinhebung der 20% Umlage von sämtlichen direkten Steuern der im Stadtbezirke be- findlichen Steuerpflichtigen; b. einer weiteren 20 % Umlage von der Verzehrungssteuer für Bier, Wein, Obstmost und Fleisch; c. der bisherigen, von den Inwohnern zu zalenden Gebäude–Zins–Kreuzer und zwar bis 100 fl Zins mit 2%, bis 200 fl mit 3 1/2% und über 200 fl mit 5%; d. einer weiteren 10% Umlage: von sämtlichen direkten Steuern der Glieder der hiesigen vereinigten Schulgemeinde zur Hereinbringung der im Jahre 1863 vorgeschossenen Schulkosten beschließen, und zum Behufe der Ausführung wieder die Anfertigung des weitwendigen und schwierigen Steuer–Repartitions– Catasters gegen die bisherige Remuneration und die Perception der Ein- und Ausfuhr des Bieres bei den Mauthschranken nach der Instruktion vom 28. Oktober 1856 be- willigen. e. Um nicht wieder schon gegenwärtig liquide Conto–Forderungen als
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