4816. Die Herren Gemeinderathe Dr. Kompaß und Alois Harazmüller erstatten Bericht über die vorgenommene Prüfung des Wahlaktes rücksichtlich der im Monate August 1863 statt gehabten Gemeinderathswahlen, und stellen den Antrag: Der löbliche Gemeinderath geruhe die vorliegenden Gemeinderathswahlen als gültig anzuerkennen und zu genehmigen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. 4416. & 4801. Anton Theodor Schweikofer bürgl. Wundarzt und Johann Brandstetter, Zweckschmidmeister lehnen die auf sie gefallene Wahl zum Gemeinderathe ersterer aus Gesundheitsrücksichten, letzterer aus mehreren Gründen ab. Hierüber stellt Herr Gemeinderath Dr. Pierer den folgenden Antrag: Der Gemeinderath finde sich nicht bewogen, aus den von den beiden Herrn Gesuchstellern angeführten Gründen in ihr Gesuchsbegehren
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