an der Pfarrhauptschule Aichet den Schuldienst dortselbst nach Versehen wird. Diese Mittheilung wird zur Kennt- niß genommen, und ist dem ab- trettenden Herrn Oberlehrer Jakob Irk nach Beendigung seines Provisoriums und erfolgter Ernennung seines Nachfolgers im Grunde des mit Gemeinderathsbeschluße vom 25. Juli 1862 Z. 300 ertheilten Certificates die Flüssigmachung seines vollen Jubilationsge- haltes mit 472 fl 50 xr ÖW durch In- timationsdekret bekannt zu geben und die weitere Weisung an das städtische Kassaamt zu erlassen. 4522. Note des hochwürdigsten bischöflichen Konsistoriums vom 21. August l.J. Z. 752 mit der Kompetenten Ta- belle über die um Verleihung der erledigten Stelle eines diri- girenden Oberlehrers an der Pfarrhauptschule Aichet einge- schrittenen Bewerber samt den drey belegten Bittgesuchen. In Erwägung der ausgezeichneten beinahe 10jährigen Dienstleistung
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2