bis Ende July 1867 unter den in der Kundmachung dto 11. Jul. 1862 angeführten Modalitäten mit dem Beisatze zu veranlassen, daß die Verpflichtung zur Einzalung der Steuer bis Ende September l.J. bei der Armen Instituts Kasse zu geschehen habe. 4796. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Ueber Antrag des Herrn Bürgermeisters wird das Referat der V. Section (Gewerbsangelegenheiten) dem Herrn Gemeinderathe Gustav Gschaider übertragen. Michael Haas A. Haller Franz Karl Schriftführer
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