an der Pfarrhauptschule Aichet den Schuldienst dortselbst nach Versehen wird. Diese Mittheilung wird zur Kenntniß genommen, und ist dem abtrettenden Herrn Oberlehrer Jakob Irk nach Beendigung seines Provisoriums und erfolgter Ernennung seines Nachfolgers im Grunde des mit Gemeinderathsbeschluße vom 25. Juli 1862 Z. 300 ertheilten Certificates die Flüssigmachung seines vollen Jubilationsgehaltes mit 472 fl 50 xr ÖW durch Intimationsdekret bekannt zu geben und die weitere Weisung an das städtische Kassaamt zu erlassen. 4522. Note des hochwürdigsten bischöflichen Konsistoriums vom 21. August l.J. Z. 752 mit der Kompetenten Tabelle über die um Verleihung der erledigten Stelle eines dirigirenden Oberlehrers an der Pfarrhauptschule Aichet eingeschrittenen Bewerber samt den drey belegten Bittgesuchen. In Erwägung der ausgezeichneten beinahe 10jährigen Dienstleistung
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