aufrecht verbleiben, und daß er bei Erlöschung des Heimathscheines sich um die Erneuerung bei sei- ner Zuständigkeitsbehörde be- werbe und selben bei dem hie- sigen Polizeiamte unter den sonstigen nachtheiligen Folgen abgebe. Hievon ist letzteres per videat zu verständigen, diese Gewerbs- verleihung aber der hohen kk. Statthalterey mit Bericht anzuzeigen, die hiesige kk. Staatsanwaltschaft aber mit Note zu verständigen. Einhellig angenommen. 3807. Alois Dunst, Scherrmesserer geselle um Verleihung der Conzession zur Ausübung des Trödlergewerbes. Antrag: Nach Maßgabe des §. 18. Gew. Ordg. sei der Kanzlei die Aus- fertigung der Conzessions Ur- kunde für Alois Dunst zu ei- nem Trödlergewerbe mit dem aufzutragen, selbem zu bedeu- ten, daß er vor Ausübung dieses Gewerbes sich gehörig wegen Bemessung der Erwerb- steuer melde und das bestimmte
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