beschließen, daß zwei Herren Gemeinderäthe ermächtiget werden innerhalb der achttägigen Frist allfällige Einwendungen gegen die Giltigkeit der Wahlen, oder hierauf bezug nehmende Eingaben der Berathung zu unterziehen, die von den drey Wahlkommissionen übergebenen Wahloperate zu entsiegeln und das Wahlergebniß durch genaue Prüfung bezüglich der Richtigkeit der Stimmzälung zu kontrolliren und das Resultat ihrer Wahrnehmungen resp. den Antrag auf Bestättigung der Wahlen dem am 6. September l.J. Vormittags zu versammelnden Gemeinderäthe mittelst Bericht in Vorlage zu bringen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage und werden hiezu die Herren Gemeinderäthe Dr. Compaß und Alois Harazmüller bestimmt. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 3661. Adolf Gottwald, Pächter der städt. Beleuchtung, um weitere Bewilligung der Aufbesserung der Bestallung für das Aufzünderpersonale. Antrag: Der löbliche Gemeinderath beschließe,
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