Ratsprotokoll vom 30. August 1863

Vornahme dieser Gemeinderaths- Wahlen in Kenntniß gesetzt wurde. Der hohen Statthalterey ist über die Vornahme dieser Wahlen Gericht erstattet und um Ab- ordnung eines landesfürstlichen Komißärs ersucht worden. Als Mitglieder der Wahlkomißion für alle drei Wahlkörper wurden folgende Herren bestimmt. 1. Herr Alois Vögerl 2. 〃 Johann Mitter 3. 〃 Alois Graßl 4. 〃 Franz Tomitz und 5. 〃 Franz Schreiner 4412. 44545. 4469. Zuschriften der drey Wahlkom- mißionen, womit die Wahloperate in Gemäßheit des §. 40 der Gemeinde- Ordnung versiegelt überreicht werden. Um den so eben beendeten Wahlakt mit Beobachtung der in der Gemeindeordnung §. 40 vorgeschriebenen Bestimmung zum ehebaldigsten Abschluß zu bringen wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath wolle

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