Ratsprotokoll vom 30. August 1863

gekündet hat, und die Anträge über die kommissionell ausgemittel- ten Lokalitäten wegen Unterbrin- gung dieses Amtes weder in dem Kreisgerichts- noch in dem Haupt- zollamtsgebäude die Genehmigung der hohen Zentralstellen erhalten haben. Im Interesse des öffentlichen Ver- kehres und zur Abwendung die- ser beklagenswerthen Anordnung glaubte ich mich verpflichtet, im Namen der Gemeinde die rechts- verbindliche Erklärung abzugeben, daß die Stadtgemeindevertrettung ihre Aufkündung zurücknehme und der im Merz 1862 auf 3 Jahre abgeschlossene Miethvertrag zwi- schen dem hohen Aerär, und der Stadtgemeinde vollkommen auf- recht besteht. Das hohe kk. Handels Ministerium hat noch am selben Tage im tele- grafischen Wege die Sistierung der Auflassung verfügt. Um die definitive Belassung des hiesigen Telegrafenamtes zu erwirken, wurde eine eingehende Darstellung der bisherigen Verhandlungen aus- gearbeitet und im Wege der

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