der Konzession zum Betriebe eines Schankgewerbes in seiner obigen Behausung. Antrag: Wird die Verleihung eines Schank- gewerbes, welches im Hause Nr 275 im Wieserfelde auszuüben ist und auf Verabreichung von Geträn- ken als: Wein, Bier, Most und Brantwein, dann warmen und kalten Speisen abzielt, mit dem be- antragt, daß Konzessionswerber vor Ausübung des Gewerbes nicht bloß wegen Steuerbemessung die geeigneten Schritte mache, son- dern auch die offene Senkgrube aus Sanitätsrücksichten zweck- entsprechend gehörig verdecke. Die Kanzlei wäre nach diesen Bestimmungen die Ausfertigung der Konzession und Rückschluß der gelegten Beilagen, dem Polizeiamte aber die seinerzei- tige Ueberwachung durch Nach- schau bezüglich der Senkgrube ge- gen Relation unter diesem Antrage aufzutragen. Hievon wäre die Genossenschaft zu Handen ihres Vorstandes, Ge- suchsteller aber mit dem zu ver- ständigen, daß hiedurch seine
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