der Konzession zum Betriebe eines Schankgewerbes in seiner obigen Behausung. Antrag: Wird die Verleihung eines Schankgewerbes, welches im Hause Nr 275 im Wieserfelde auszuüben ist und auf Verabreichung von Getränken als: Wein, Bier, Most und Brantwein, dann warmen und kalten Speisen abzielt, mit dem beantragt, daß Konzessionswerber vor Ausübung des Gewerbes nicht bloß wegen Steuerbemessung die geeigneten Schritte mache, sondern auch die offene Senkgrube aus Sanitätsrücksichten zweckentsprechend gehörig verdecke. Die Kanzlei wäre nach diesen Bestimmungen die Ausfertigung der Konzession und Rückschluß der gelegten Beilagen, dem Polizeiamte aber die seinerzeitige Ueberwachung durch Nachschau bezüglich der Senkgrube gegen Relation unter diesem Antrage aufzutragen. Hievon wäre die Genossenschaft zu Handen ihres Vorstandes, Gesuchsteller aber mit dem zu verständigen, daß hiedurch seine
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