Ratsprotokoll vom 19. Juni 1863

in Anbetracht der in dem soeben gehaltenen Vortrage entwickelten Gründe und bei offenbarer Weigerung der Instituts Vorstehung der barmherzigen Schwestern beschließen: Es sey die Klage gegen die barmherzigen Schwestern zu St. Anna in Steyr dahin zu überreichen, – das vom Josef Strasser Handelsmann in Sirning im § 4 seines schriftlichen Testamentes zum Spitale der barmherzigen Schwestern bestimmte Legat pr. 1000 fl gebühre dem Milden Vers. Fonde, und die barmherzigen Schwestern seien schuldig, dieses Legat pr. 1000 fl Metall Obligationen an die Milden Vers. Fonds-Verwaltung binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution abzuführen und die Klagsund Gerichtskosten zu ersetzen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Herr Gemeinderath Dr. Kompaß stellt den weiteren Antrag: Es sei die ehrwürdige Instituts Vorstehung des Spitales zu St. Anna in Steyr vom diesem Gemeinderathsbeschluße vor Ueberreichung der Klage zu ihrem Wissen und Benehmen zu verständigen. Einhellig nach dem Antrage.

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