in Anbetracht der in dem soeben gehaltenen Vortrage entwickelten Gründe und bei offenbarer Wei- gerung der Instituts Vorstehung der barmherzigen Schwestern be- schließen: Es sey die Klage gegen die barm- herzigen Schwestern zu St. Anna in Steyr dahin zu überreichen, – das vom Josef Strasser Handelsmann in Sirning im § 4 seines schriftlichen Testamentes zum Spitale der barm- herzigen Schwestern bestimmte Legat pr. 1000 fl gebühre dem Milden Vers. Fonde, und die barmherzigen Schwe- stern seien schuldig, dieses Legat pr. 1000 fl Metall Obligationen an die Milden Vers. Fonds-Verwaltung binnen 14 Tagen bei sonstiger Exe- kution abzuführen und die Klags- und Gerichtskosten zu ersetzen. Einstimmiger Beschluß nach die- sem Antrage. Herr Gemeinderath Dr. Kompaß stellt den weiteren Antrag: Es sei die ehrwürdige Instituts Vor- stehung des Spitales zu St. Anna in Steyr vom diesem Gemeinderaths- beschluße vor Ueberreichung der Klage zu ihrem Wissen und Beneh- men zu verständigen. Einhellig nach dem Antrage.
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