Statuten ein Comite zusammen zu setzen dessen Aufgabe es sein wird, das dießfällige Gutachten längstens bis Ende Juni d.J. dem löblichen Gemeinderathe zur weiteren Schlußfassung darzulegen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage und werden hiezu die Herren Gemeinderäthe Dr. Kompaß, Gustav Gschaider, Al. Harazmüller, Pöltl und die Herren M. Reschauer und Eduard Mayr bestimmt. Dem Herrn Gemeinderathe Franz Haller wird das Re- ferat der VI. Section (Heimaths- recht und Ehekonsens Angelegenheiten) über Vorschlag des Herrn Bürgermeisters übertragen. Joh Reitmayr A. Haller Franz Karl Schriftführer
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