ad Nr. 1840. Mit Bezug auf den Gemeinde- rathsbeschluß vom 24. April d.J. Z. 1840 stellt Herr Gemeinde- Rath Werndl den Antrag: Es seien diejenigen Herren Gemeinderäthe, welche ihr Man- dat zurückgelegt haben aufzu- fordern, ihre Demissionsgesu- che neuerlich, und zwar binnen drei Tagen dem Gemeinderathe vorzulegen, damit derselbe hierüber in möglichst kurzer Zeit urtheile und entscheide. Weiters seien diese Herren Gemeinde-Räthe unter Hinwei- sung auf den §. 111 der Gemein- deordnung und beziehweise auf den §. 9 der Geschäftsordnung aufzufordern, so lange sie nicht ihres Amtes enthoben sind, den Gemeinderaths Sitzun- gen regelmäßig beizuwohnen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Herr Bürgermeister trägt vor: 2033. Mittheilung des hohen Landes- Ausschußes vom 15. April d.J. Z. 3989 ao 861 betreffend die Flüssig- machung mehrerer Guthabungen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2