ad Nr. 1840. Mit Bezug auf den Gemeinderathsbeschluß vom 24. April d.J. Z. 1840 stellt Herr GemeindeRath Werndl den Antrag: Es seien diejenigen Herren Gemeinderäthe, welche ihr Mandat zurückgelegt haben aufzufordern, ihre Demissionsgesuche neuerlich, und zwar binnen drei Tagen dem Gemeinderathe vorzulegen, damit derselbe hierüber in möglichst kurzer Zeit urtheile und entscheide. Weiters seien diese Herren Gemeinde-Räthe unter Hinweisung auf den §. 111 der Gemeindeordnung und beziehweise auf den §. 9 der Geschäftsordnung aufzufordern, so lange sie nicht ihres Amtes enthoben sind, den Gemeinderaths Sitzungen regelmäßig beizuwohnen.Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Herr Bürgermeister trägt vor: 2033. Mittheilung des hohen LandesAusschußes vom 15. April d.J. Z. 3989 ao 861 betreffend die Flüssigmachung mehrerer Guthabungen
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