Ratsprotokoll vom 24. April 1863

daß, falls nicht alsogleich die vom kk. Kreisgerichte projektirte Abtragung der Zwingermauer und Tieferlegung des Erdreiches im Zwingerraum zur Ausführung gebracht wird, worüber sich mit dem kk. Bezirksbauamte ins Einvernehmen zu setzen ist, an jenem Theile wo sich das von der Stadtgemeinde reservirte Feuer- löschrequisiten Depositorium be- findet, das Erdreich nach der ganzen Mauerlänge wenigstens 2 bis 3 Schuh ausgehoben und da- für mit guten Lehm ausgefüllt und eingestampft, und daß an dieser Stelle ein 18 bis 24 Zoll breites Rinnsal zur Ableitung des Schnee- und Regenwassers eingepflastert werde, weil nur auf diese Weise die Hauptmauer trocken gelegt und wirksam ausgebessert werden kann. Weiters genehmige der löbliche Gemeinderath die Abbrechnung der Zwingermauer längs des Theatergebäudes bis nahezu auf das Niveau des Hofraumes gegen Ueberlassung des Stein- und Schottermateriales im Akkordwege, dann Anbringung

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