beseitiget werden kann, so wird beantragt, der löbliche Gemeinderath genehmige die Kosten dieser Strassen-Erhöhung, welche nur in der Beistellung von 2 Taglöhnern behufs Schottereinräumung bestehen, nachdem das durch die Bauführung des Herrn Dr. Kompaß beim Pfarrhöfel und vorzunehmenden Leitenabgrabung behufs der Strassenerweiterung dortselbst gewonnene Schottermateriale gleich zur Strassen-Erhöhung verwendet und auf Kosten des Herrn Dr. Kompaß zugeführt wird. Weiters beantrage ich die Beschotterung des Fahrweges in den sogenannten Hundsgraben so wie das Einlegen von hölzernen Schwellen nach Bedürfniß, auf denselben, was gleichzeitig mit der Strassenerhöhung ausgeführt werden kann. Einhelliger Beschluß nach diesen Anträgen. 1816. Das Amt relationirt ad No 1107 über den abgehaltenen Augenschein in Betreff der Schadhaftigkeit der Zwingermauer rückwärts des Theater und Excölestiner Gebäudes. Antrag: Der löbliche Gemeinderath genehmige,
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