1444. Note des Herrn kk Bezirks- Vorstehers Jakob Schulz, mit welcher die auf Wohldemselben gefallene Wahl zum Gemeinde- Rathe abgelehnt wird. Da nach §. 41 der Gemeindeordnung die Stellung des Herrn kk. Bezirks- Vorstehers ihm das Recht dieser Ab- lehnung zu spricht, so wird diese Ab- lehnung annehmend zur Kenntniß genommen und ist Herr kk. Bezirks- Vorsteher Schulz hievon mittelst No- te zu verständigen. 1775. Matias Lechner, Feilenfabrikant legt nach Ablauf der gesetzlichen Zeit sein Mandat als Vizebür- germeister zurück, und erklärt, die neuerdings auf ihm gefallene Wahl zum Gemeinderathe nicht annehmen zu können. Nachdem über Antrag der Herrn Gemeinderäthe Dor Kompaß und Schwarz die ganze Versammlung den Herrn Vizebürgermeister Matias Lechner ersuchte, zum Wohle der Gemeinde noch ferner wirken zu wollen, derselbe aber bei seinem Entschluße beharrte, wird diese Man- dats-Rücklegung zur Kenntniß genommen und demselben durch, den Bürgermeister im Namen der
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