1444 Note des Herrn kk BezirksVorstehers Jakob Schulz, mit welcher die auf Wohldemselben gefallene Wahl zum GemeindeRathe abgelehnt wird. Da nach §. 41 der Gemeindeordnung die Stellung des Herrn kk. BezirksVorstehers ihm das Recht dieser Ablehnung zu spricht, so wird diese Ablehnung annehmend zur Kenntniß genommen und ist Herr kk. BezirksVorsteher Schulz hievon mittelst Note zu verständigen. 1775. Matias Lechner, Feilenfabrikant legt nach Ablauf der gesetzlichen Zeit sein Mandat als Vizebürgermeister zurück, und erklärt, die neuerdings auf ihm gefallene Wahl zum Gemeinderathe nicht annehmen zu können. Nachdem über Antrag der Herrn Gemeinderäthe Dor Kompaß und Schwarz die ganze Versammlung den Herrn Vizebürgermeister Matias Lechner ersuchte, zum Wohle der Gemeinde noch ferner wirken zu wollen, derselbe aber bei seinem Entschluße beharrte, wird diese Mandats-Rücklegung zur Kenntniß genommen und demselben durch, den Bürgermeister im Namen der
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