1391. Besetzung der Obmannstelle im Sondersiechenhause. Der Gemeinderath beschließt einstimmig, daß die Stelle eines Obmannes im Sondersiechenhaus dem Josef Größwang u.z. mit dem Genuße einer Bürgerpfründe von wochentlich 1 fl 5 xr verliehen, die Stelle eines, Krankenwärters und beziehe Ausspeisers mit dem Wochenlohne von 1 fl 75 xr ÖW aber, der bisherigen Obmannin Theresia Spitaler belassen werde. Sowohl die Verleihung der Obmannstelle an Josef Größwang, als auch die Belassung der Theresia Spitaler als Krankenwärterin u. beziehweise Ausspeiserin, hat mir als ein Provisorium zu gelten. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz. 1731. Statthalterey Erlaß vom 3. April l.J. Z. 6032 mit der Eröffnung, daß das hohe Staats-Ministerium den Rekurs der Stadtgemeinde Steyr, gegen die Statthalterey Entscheidung vom 11. Febr d.J. Z. 1661, womit dem Johann Faist ein Schankgewerbe im Rekurswege verliehen wurde, zurückzuweisen
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