Ratsprotokoll vom 13. März 1863

1145. Eingelangtes Armenperzent pr 7 fl 98 xr von der Josefa Humlischen Verlassenschafts Lizitation. Der Armen Inst. Rechnungsführung zur Empfangname u Verrechnung. 1163. Relazion ad No. 601 über den Stand der Verlassenschaft der Verstorbenen Theresia Holler. Antrag Es sei dem Ignatz Hofer mittelst Rathschlag zu erinnern, daß zur Bestreitung von Krankheits- und Beerdigungskosten vor Allem die nächsten Verwandten verpflichtet seien, daß die Kosten für ärztliche Behandlung durch keine gründlichen Belege nachgewiesen, und die Begräbnißkosten überspannt sind, indem selbe allhier nur 4 fl 34 ½ xr betragen, daß man jedoch abgesehen davon, daß der Pfründenbezug der Theresia Holler seit 14. Dezbr 1854 die Summe von 491 fl 22 xr beträgt, in Berücksichtigung seiner dürftigen Lage zur theilweisen Deckung der bestrittenen Kosten, ihm die hier für Armenpfründner stipulirten Begräbnißkosten pr 4 fl 34 ½ xr und die vorgefundene Barschaft pr 6 fl 40 xr Zusammen 10 fl 74 ½ xr

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