Ratsprotokoll vom 27. Februar 1863

Concession zu einem Schankgewerbe auf Bier, Most und Brantwein, nach § 18 Gew. Ordg. zurückgewiesen. Einhellig nach diesem Antrage. 766. Statthalterey Erlaß vom 11. Febr. l.J. Z. 1661 womit dem Johann Faist die angesuchte Concession zum Betriebe eines auf Verabreichung von Speisen und Getränken beschränkten Gastgewerbes im Rekurswege verliehen wird. Antrag: Der löbliche Gemeinderath beschließe, es sei gegen diese hohe Entscheidung, nach Maßgabe des §. 32 Gew. Ordg. bezüglich der Rücksichten für das St. Anna Spital, der Rekurs bei dem hohen k.k. Staats-Ministerium im Wege der hohen Statthalterey einzubringen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage und ist Herr Johann Faist sowohl von dieser hohen Statthalterey Entscheidung als auch von der Einbringung des Rekurses beim hohen kk. Staats Ministerium mit dem Beifügen zu verständigen, daß er sich vor Erledigung desselben von der Ausübung des beschränkten Gastgewerbes zu enthalten habe. M. Lechner Ferd. Edelbauer Gemdrth. Franz Karl Schriftführer

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