Concession zu einem Schankgewerbe auf Bier, Most und Brantwein, nach § 18 Gew. Ordg. zurückgewie- sen. Einhellig nach diesem Antrage. 766. Statthalterey Erlaß vom 11. Febr. l.J. Z. 1661 womit dem Johann Faist die angesuchte Concession zum Betrie- be eines auf Verabreichung von Speisen und Getränken beschränkten Gastgewerbes im Rekurswege verliehen wird. Antrag: Der löbliche Gemeinderath beschlie- ße, es sei gegen diese hohe Entschei- dung, nach Maßgabe des §. 32 Gew. Ordg. bezüglich der Rücksichten für das St. Anna Spital, der Rekurs bei dem hohen k.k. Staats-Ministeri- um im Wege der hohen Statthalterey einzubringen. Einstimmiger Beschluß nach die- sem Antrage und ist Herr Johann Faist sowohl von dieser hohen Statthalterey Entscheidung als auch von der Ein- bringung des Rekurses beim hohen kk. Staats Ministerium mit dem Beifügen zu verstän- digen, daß er sich vor Erledigung desselben von der Ausübung des be- schränkten Gastgewerbes zu enthal- ten habe. M. Lechner Ferd. Edelbauer Gemdrth. Franz Karl Schriftführer
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