durch keine gründlichen Belege nachgewiesen, und die Begräbniskosten überspannt sind, indem selbe hier in Steyr nur 4 fl 34 1/2 xr betragen, daß man jedoch abgesehen davon, daß der Pfründenbezug der Theresia Höller seit 14. Dezember 1854 die Summe von 491 fl 22 xr beträgt, in Berücksichtigung seiner dürftigen Lage ihm zur theilweisen Deckung der Kosten die hier für Armenpfründner stipulirten Begräbnißkosten mit ... 4 fl 34 1/2 xr und die vorgefundene Barschaft pr 6 fl 40 xr Zusammen 10 fl 74 1/2 xr anweisen will. Hierauf stellt Herr Gemeinderath Eggendorfer den Gegen Antrag: Es sei vorerst über dem Stand der Verlassenschafts Abhandlung nach Theresia Höller beim k.k. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyer nähere Erkundigung einzuholen. Einstimmig nach diesem GegenAntrage, wornach die Abstimmung über den Antrag des Herrn Referenten entfiel. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz. 717. Zäzilia Weitzl, um Ertheilung
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2