durch keine gründlichen Belege nachge- wiesen, und die Begräbniskosten über- spannt sind, indem selbe hier in Steyr nur 4 fl 34 1/2 xr betragen, daß man jedoch abgesehen davon, daß der Pfründen- bezug der Theresia Höller seit 14. De- zember 1854 die Summe von 491 fl 22 xr beträgt, in Berücksichtigung seiner dürftigen Lage ihm zur theilweisen Deckung der Kosten die hier für Armenpfründner stipulirten Be- gräbnißkosten mit ... 4 fl 34 1/2 xr und die vorgefundene Barschaft pr 6 fl 40 xr Zusammen 10 fl 74 1/2 xr anweisen will. Hierauf stellt Herr Gemeinderath Eggendorfer den Gegen Antrag: Es sei vorerst über dem Stand der Verlassenschafts Abhandlung nach Theresia Höller beim k.k. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyer nähere Erkundigung einzuholen. Einstimmig nach diesem Gegen- Antrage, wornach die Abstim- mung über den Antrag des Herrn Referenten entfiel. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz. 717. Zäzilia Weitzl, um Ertheilung
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