Gew. Ordg. die Concession zu einem Schankgewerbe auf Bier, Wein und kalte Speisen für die Zeit vom April bis incl. Oktober d.J. auszufertigen, die Erwerbsteuerbemessung zu bewerkstelligen und dessen die Wirthsgenossenschaft zu Handen ihres Herrn Vorstehers, Gesuchsteller mit dem zu verständigen, daß er sich mit einer entsprechenden Urkunde seiner Zuständigkeitsbehörde unter Einem legitimire. Einstimmig nach dem Antrage. 632. Ignatz Radlegger, Zimmerpolier, um die Concession zum Betriebe des Zimmermeistergewerbes in Steyr. Antrag: Von der Kanzlei sei nach § 23. Gew. Ordg. die Concession zu dem Baugewerbe für Zimmerleute an Ignatz Radlegger auszufertigen, die Erwerbsteuerbemessung zu bewerkstelligen und dem Gewerbswerber zu bedeuten, daß er sich mit einer entsprechenden Urkunde seiner Zuständigkeitsbehörde bezüglich der Paßvorschriften ausweise. Einstimmig nach dem Antrage. 718. Im Monate Jenner 1863 wurden 7 neue Gewerbe angemeldet u.z. 1 Nadlergewerbe von ... Johann Theodor Maschatsch
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