daß gegen die zur Einsicht aufgelegenen Jahresrechnungen pro 1862 keine Reklamationen vorgebracht worden seien. Auf Grundlage des allmonatlichen Revisionsbefundes werden die in allen ihren Einnahms- und Ausgabsposten vom Gemeinderathe geprüften und zifferrichtig erkannten Jahresrechnungen sowohl der Stadtkasse als des Armen Institutes und des Milden Vers. Fondes in Gemäßheit des § 57 der Gemeinde Ordnung mit dem Beisatze gemeinderäthlich genehmiget, daß dem Herren Rechnungsleger Stadtkaßier Stefan Willner zu seiner Deckung das Absolutorium zu ertheilen ist. 206. Protokoll ad No. 7122 über die gepflogene Verrechnung u. Prüfung der Eisenabnahme und Verwendung zum Neubrückenbaue von Seite des Bauübernehmers Josef Huber.Auf Grund dieses Protokolles wird das Kassaamt zur Zalung des ausgezeigten Mehrbetrages von 160 fl 49 xr an Herrn Josef Huber Zimmermeister, beauftragt. II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer. 66. Statthalterey Erlaß vom 2. Jenner l.J. Z. 21441,
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