verbundenen Verrichtungen an die Witwe Theresia Spitaler gegen Be- zug der Bürgerpfründe pr. wochent- lich 1 fl 22 1/2 xr und des Wochenlohnes als Köchin der Siechen Anstalt mit 1 fl 75 xr unter der Bedingung zu übertra- gen, daß sie die mit dieser Stelle verbundenen Verpflichtungen ge- treulich erfülle, indem bei Vor- kommen einer Beschwerde dieser Dienstesposten allsogleich anderseits verliehen werden würde. Hierauf stellt Herr Gemeinderath Vögerl den Gegen Antrag: Es sei die Stelle eines Obmannes u. beziehweise Krankenwärters (vid. Sitzungs Protokoll v. 31. Jenner 1863) im Sondersiechenhause alsogleich mit dem Termine bis Ende Februar l.J. auszuschreiben, bis dahin und resp. bis zur Besetzung dieser erledig- ten Obmannsstelle die Witwe Theresia Spitaler in ihrer gegen- wärtigen Stellung mit dem Genuße der Bürgerpfründe pr. wochentlich 1 fl 22 1/2 xr und des Wochenlohnes pr. 1 fl 75 xr zu belassen. Einstimmig nach diesem Gegen- Antrage, wornach die Abstim- mung über den Antrag des Herren Referenten entfiel.
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